1. Vertragsgegenstand
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, welche mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung als angenommen gelten. Abweichende Vorschriften verpflichten uns nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.
2. Mietzeit
Die Mietzeit wird nach Tagen / Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager und endet bis zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung ins Lager. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die im Auftrag ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
3. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem billigsten Versandweg, es sei denn, der Mieter schreibt eine bestimmte Versandart ausdrücklich vor. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu Lasten des Mieters. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung oder sobald der Vermieter die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat.
4. Gebrauch der Mietsache
Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Sie sind in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte. Eine Untervermietung der Geräte bedarf der Zustimmung des Vermieters.
5. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat.
6. Versicherung
Der Vermieter kann die Mietsache zu Gunsten des Mieters gegen Beschädigung versichern, jedoch nicht gegen Schäden, die durch Nachlässigkeit oder falschen Gebrauch seitens des Mieters entstehen. Die Kosten der Geräteversicherung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Selbstbeteiligung des Mieters beträgt pro Schadenfall und Gerät 5%, mindestens ? 250,00, jedoch maximal ? 500,00. Mutwillige Zerstörung sowie Fehlbedienung, Diebstahl und Unachtsamkeit sind nicht durch die Geräteversicherung abgesichert. Die näheren Bedingungen sind in der Versicherungspolice erläutert, die bei Bedarf bei uns eingesehen werden kann.
7. Gewährleistung
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, ist ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken - und evtl. Schäden gering zu halten. Insbesondere ist er verpflichtet, etwaige Mängel der Mietgeräte dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist alsdann Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Für eventuelle Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nicht. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadenersatz auf den Mietpreis. Weitere darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
8. Lizenzen
Beim Betreiben der Geräte mitzuverwendende Software darf nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung der Software von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.
9. Stornierung
Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens als Stornierungskosten fordern (AW = Auftragswert):
bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% des AW
bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% des AW
bis 08 Tage vor Mietbeginn 50% des AW
bis 03 Tage vor Mietbeginn 100% des AW
10. Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter frei zuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden oder in sonstiger Weise verlustig gehen. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
11. Lieferungen
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Miettermins aus vom Vermieter zu vertretenden Umständen unmöglich und ist eine Verschiebung des Beginns der Mietzeit für den Mieter nachweislich ohne Interesse, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörung, etc. berechtigen den Vermieter - unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Mieters - vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
12. Zahlungsbedingungen
Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution/Vorkasse nach Wahl vom Mieter zu verlangen. Bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums unserer Rechnungen von mehr als 5 Tagen berechnen wir vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Der Mieter kann gegen unsere Forderungen nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
13. Rückgabe der Mietsache
Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche dem Vermieter für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.
14. Verkaufsbedingungen
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandener Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen Eigentum FISCHERANDFRIENDS. Der Käufer verwahrt das Eigentum für FISCHERANDFRIENDS unentgeltlich. Ware, an der FISCHERANDFRIENDS das Eigentum zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, so lange er nicht in Zahlungsverzug ist. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherung, unerlaubte Handlungen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an FISCHERANDFRIENDS ab. FISCHERANDFRIENDS nimmt diese Abtretung schon jetzt an. FISCHERANDFRIENDS ermächtigt den Käufer, die an FISCHERANDFRIENDS abgetretenen Forderungen für Rechnung FISCHERANDFRIENDS in eigenem Namen einzuziehen. FISCHERANDFRIENDS kann diese Einzugsermächtigung widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf Anforderung FISCHERANDFRIENDS wird der Käufer die Abtretung unverzüglich offen legen und die für den Forderungseinzug erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich an FISCHERANDFRIENDS herausgeben. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
2. Bei Vorliegen eines Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist nimmt FISCHERANDFRIENDS bei fristgemäßer Rüge Ersatzlieferung oder Nachbesserung bezüglich der mangelhaften Teile vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Die Nachbesserung erfolgt bei freier Anlieferung durch den Käufer üblicherweise bei FISCHERANDFRIENDS. Der Käufer muss den Mangel an der Ware bei Ankunft unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zu dem Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch FISCHERANDFRIENDS bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber FISCHERANDFRIENDS aus.
Die vorstehenden Regelungen dieser Vorschrift gelten nicht für Gebrauchtgeräte, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden. Soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, beträgt die Gewährleistungspflicht 6 Monate. Andere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der entstandene Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch FISCHERANDFRIENDS oder ihre Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.
15. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, Erfüllungsort ist der Standort des Vermieters.
Als Gerichtsstand ist Wuppertal vereinbart.